Recht

Die Angaben entsprechen soweit möglich jeweils dem aktuellen Stand. Leider kommt es nicht selten vor, dass trans Menschen ihre Rechte nicht zugestanden werden und sie darum kämpfen müssen.

Für nicht binäre (trans) Menschen gelten die Informationen grundsätzlich gleich wie für trans Menschen mit einer binären Geschlechtsidentität. Eine wichtige Ausnahme davon ist jedoch, dass eine Änderung des Geschlechtseintrages zu einem nicht binären (inklusive keinem) Eintrag nicht möglich ist, weil in der Schweiz jede Person rechtlich als «weiblich» oder «männlich» eingetragen sein muss.

Für trans Menschen, die zum Beispiel nicht (nur) die Schweizer Nationalität haben, die im Ausland wohnen oder die im Ausland krankenversichert sind, sind die hier gemachten Angaben nicht immer direkt übertragbar. Wir empfehlen, sich in solchen Fällen individuell beraten zu lassen.

Menschen, die am Existenzminimum leben, können in gerichtlichen Verfahren beantragen, dass ihnen die Kosten dafür erlassen werden (unentgeltliche Rechtspflege). In schwierigen Fragen kann das Gericht zudem auf Antrag entscheiden, dass die Kosten für eine anwaltschaftliche Vertretung vom Staat übernommen werden. Bei Bedarf nach einer erfahrenen und transfreundlichen Anwält_in hilft die Rechtsberatung von TGNS gerne weiter.

Aus den zur Verfügung gestellten Informationen können keine Rechte gegenüber TGNS geltend gemacht werden.

Allgemeine Literatur zu trans Rechten:


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