Universelle Periodische Überprüfung auch von Transrechten in der Schweiz

Die „Universelle Periodische Überprüfung“ («Universal Periodic Review», kurz: UPR) ist ein Mechanismus der UNO, mit dem die Menschenrechtssituation jedes Mitgliedstaates alle vier Jahre überprüft wird. In einem Dialog zwischen den Staaten sollen Probleme erkannt und Empfehlungen abgegeben werden, um die Menschenrechtslage zu verbessern. Im Jahr 2017 wird die Schweiz zum dritten Mal überprüft. Die Zivilgesellschaft kann sich an diesem Verfahren mit Berichten beteiligen, in denen sie Menschenrechtsprobleme und Veränderungen seit dem letzten UPR-Verfahren aus ihrer Sicht schildern.

TGNS hat sich an dem Bericht einer grossen Koalition von Organisationen beteiligt, aber auch einen eigenen, spezifischen Bericht zur Situation von Transmenschen in der Schweiz eingereicht. Darin thematisiert werden: die mangelhafte staatliche Unterstützung von Transorganisationen, das Fehlen und die Wichtigkeit eines nationalen Menschenrechtsinstituts, das Ausblenden von Transmenschen in den offiziellen Statistiken, die Notwendigkeit, alle Staatsorgane besser zu Transmenschen und ihren Rechten zu schulen und zu sensibilisieren, die Probleme bei der Gesundheitsversorgung und der Änderung von Name und amtlichem Geschlecht, der ungenügende rechtliche Schutz gegen Diskriminierung und Hasskriminalität, Probleme auf dem Arbeitsmarkt und Armut sowie die besonderen Probleme von non-binären Transmenschen, Kindern und Jugendlichen, Asylsuchenden und Inhaftierten.

Die Hauptforderung von TGNS in dem Bericht ist, dass gemeinsam mit Transorganisationen ein umfassender Aktionsplan oder eine Strategie erarbeitet werden soll, damit die Menschenrechte aller Transmenschen von Gemeindeebene bis zum Bund respektiert, geschützt und gewährleistet werden.

Die eigentliche Verhandlung wird im November 2017 bei der UNO in Genf stattfinden.

Link Erläuterungen zur Universellen Periodischen Überprüfung von humanrights.ch

N.B. Auch Sexuelle Gesundheit Schweiz hat einen UPR-Bericht herausgebracht, der Transmenschen und intergeschlechtliche Personen ausdrücklich erwähnt (Nr. 10-15).