ETH Zürich: Änderung von Anrede und Namen für Studierende

Die ETH Zürich hat eine Weisung veröffentlicht, die es trans Studierenden ermöglicht, auch bereits VOR der amtlichen Namens- und Personenstandsänderung Anrede und Namen intern zu ändern.

Erforderlich ist allein ein schriftliches Gesuch an das Rektorat und eine einfache Bestätigung eines Arztes oder Psychiaters, dass sich die Person «in der Transitionsphase befindet». Der geänderte Name und die Geschlechtsbezeichnung werden für sämtliche von der ETH auszustellenden Dokumente übernommen.

Nun wäre es noch erfreulich, wenn die Weisung auch rückwirkend zur Änderung von bereits erworbenen Studienabschlüssen ausgeweitet würde und – noch wichtiger – die Selbstbezeichnung der Antragstellerin/dersAntragsstellers zur Änderung ausreichen würde.

Für studierende Transmenschen gibt es in der Schweiz nun an der Uni Luzern (Link Namensänderung), Uni Zürich (Link Namensänderung) und der ETH Regelungen zur einfachen Namensänderung.

Link zur Weisung der ETH: PDF