Neuer Entscheid zur Vornamensänderung in Bern

In einem sehr zu begrüssenden Entscheid vom 13. Oktober 2011 hat die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern die Praxis zur Vornamensänderung deutlich verbessert. Die praktisch wichtigsten Aussagen:

Trans muss fachärztlich diagnostiziert worden sein. In Betracht gezogen wird aber auch, ob das Trans-Sein nicht auch genügend nachgewiesen sein könnte, wenn die Person beispielsweise schon sehr lange entsprechend ihrer Geschlechtsidentität lebt.

– Aus dieser Diagnose könne bereits geschlossen werden, dass die Person dauerhaft trans sei, dass sich dies so gut wie sicher nicht mehr ändern werde in Zukunft. Die Dauerhaftigkeit zeige sich auch an den gesamten Umständen, nämlich dass ein Transmensch sich bereits viele Jahre mit seiner Geschlechtsidentität auseinander gesetzt habe, bevor ein Coming-out gewagt und eine Namensänderung beantragt werde.

– Und so kommt die Direktion zu dem erfreulichen Beschluss, dass es nicht nötig sei, „eine bestimmte Dauer der gelebten Transsexualität vorzuschreiben.“ Das heisst, man muss nicht mehr nachweisen, dass man bereits seit drei Jahren als (Trans-)frau, respektive (Trans-)mann lebt.

– Eine zwingende Hormonbehandlung zu verlangen, wird in dem Entscheid zudem explizit als „schwerer Eingriff in die Grundrechte“ taxiert, für den das Recht keine Grundlage kennt.

Bravo Bern!

(der Entscheid ist rechtskräftig)