UNO-Frauenrechtsausschuss fordert: Keine Zwangseingriffe mehr und Kostenübernahme notwendiger Angleichungsmassnahmen

cedaw

Der UNO-Frauenrechtsausschuss publizierte am 18. November 2016 seine neusten Empfehlungen an die Schweiz. Darin finden sich auch klare Worte zu den Menschenrechten von Transmenschen: Der Ausschuss zeigt sich besorgt über Verletzungen des Rechts von Transmenschen auf Gesundheit.

Zum dritten Mal, seit die Schweiz die UNO-Frauenrechtskonvention ratifizierte, musste sie über deren Umsetzung Bericht erstatten. In diesen Prozess brachte sich auch TGNS ein mit einem Bericht zur Situation der Transmenschen. Am 2. November 2016 fand dann in Genf der öffentliche mündliche Austausch zwischen dem Frauenrechtsausschuss und der Schweizer Delegation statt. Dabei stellen die Expert_innen des Ausschusses während einem Tag Fragen, die teilweise auch auf den NGO-Berichten wie dem von TGNS beruhen, welche die Delegation beantwortet.

In diesem Austausch erwähnte die Schweizer Delegation in ihren Antworten Transmenschen mehrfach von sich aus, so insbesondere das von TGNS durchgeführte und vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung finanzierte Projekt „Trans-Fair“, die Forschungsarbeit des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) zu LGBTI oder auch die vereinzelten LGBTI-Mandate kommunaler Gleichstellungsstellen. Doch auch der Frauenrechtsausschuss wollte einiges wissen zur Situation von Transmenschen: Ob Schulunterricht zur sexuellen Gesundheit auch Module zu Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung enthalte; ob es spezifische Gesundheitsangebote für LGBT-Menschen gebe und ob Gesundheitsfachpersonen auch ausgebildet werden zu Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung. Die Schweizer Delegation antwortete auf diese relevanten Themen – nicht. Angeregt durch eine Frage zu den Rechten von Intermenschen folgten hingegen Ausführungen zur Änderung von Name und amtlichem Geschlecht, die allerdings nichts Neues enthielten.

Basierend auf dem breiten Überblick, den sich die Expert_innen des Ausschusses in den vergangenen Monaten verschafften, verfassten sie die „Concluding Observations“. TGNS ist sehr erfreut, dass sich darin erstmals auch drei konkrete Empfehlungen in Bezug auf Trans-Rechte finden:

  • In nationalen Umfragen und Registern zur Gesundheit sollen auch lesbische, bisexuelle, trans und inter Menschen erfasst werden.
  • Die Praxis der Zivilgerichte, Hormonbehandlungen oder operative Eingriffe für die Änderung des amtlichen Geschlechts zu fordern, soll kritisch überprüft werden.
  • Gleichzeitig soll der Staat sicherstellen, dass die Kosten für notwendige medizinische Angleichungsmassnahmen übernommen werden.

Nebst diesen expliziten Empfehlungen zu den Rechten von Transmenschen enthalten die Concluding Observations jedoch auch zahlreiche weitere Empfehlungen an die Schweiz, die für uns wichtig sind. So beispielsweise die Aufforderung, die Istanbul-Konvention rasch zu ratifizieren, das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte in ein unabhängiges Menschenrechtsinstitut zu überführen oder die Gerichte zum Gehalt der Frauenrechtskonvention zu schulen.

In vier Jahren wird die offizielle Schweiz ihren nächsten Bericht an den UNO-Frauenrechtsausschuss abliefern müssen. Wir arbeiten daran, dass bis dann sichtbare Fortschritte für Transmenschen erzielt werden können – und hoffen, dass sich der Bund mit uns zusammen den für uns relevanten Empfehlungen annimmt.

Update: Am 2. Dezember 2016 hat der Bundesrat die Ratifikation der Istanbul-Konvention verabschiedet.