Die Schweiz engagiert sich gegen Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung

 Bern, 29.4. 2015 – Der Bundesrat hat in der gestrigen Sitzung beschlossen, die Absichtserklärung von Valletta vom 14. Mai 2014 – anlässlich des IDAHOT, International Day against Homophobia and Transphobia – zu genehmigen. Die Schweiz bekräftigt damit ihre Verpflichtung, Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung zu ergreifen.Bereits 2010 hat das Ministerkomitee des Europarats eine Empfehlung abgegeben, die Massnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTI-Personen fordert (CM/Rec[2010]5). Neu an der Erklärung von Valletta ist, dass der Schutz ausdrücklich auch auf intersexuelle Personen ausgeweitet wurde und die Ausgrenzung aufgrund des Geschlechtsausdrucks und von Geschlechterstereotypen aufgenommen wurde. TGNS begrüsst diese Ausweitungen explizit.Mit der zwölf Punkte umfassenden Erklärung von Valletta unterstreichen die unterzeichnenden Staaten, also auch die Schweiz, ihren Willen, die rechtliche und tatsächliche Situation von LGBTI-Menschen zu verbessern.

Eine Umsetzung der Erklärung würde für Transmenschen in der Schweiz bedeuten, dass für die Änderung des amtlichen Geschlechts Hormoneinnahme und geschlechtsangleichende Operationen nicht mehr länger vorausgesetzt werden, dass also zwischen dem rechtlichen Verfahren und den medizinischen Massnahmen getrennt wird. Ausserdem würde der Prozess, der heute in der Schweiz sehr aufwendig ist, oft lange dauert und einige tausend Franken kosten kann, deutlich vereinfacht werden. Die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht ist für Transmenschen fundamental wichtig. Denn ohne diese werden sie jedes Mal, wenn sie einen Ausweis zeigen müssen, gezwungen, sich zu outen und müssen dadurch Gewalt und Diskriminierung fürchten. Insbesondere für die Arbeitssuche spielen die richtigen Papiere und Zeugnisse eine entscheidende Rolle.

Für Transmenschen in der Schweiz ebenfalls besonders relevante Punkte der Absichtserklärung sind das Erfassen, Untersuchen und Verfolgen von Hassverbrechen aufgrund der Geschlechtsidentität und der Schutz vor Diskriminierung. Heute werden Verbrechen gegen Transmenschen von keiner Polizei der Schweiz spezifisch erfasst, entsprechend fehlt das Wissen über das Ausmass transphober Gewalt. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass Übergriffe oft nicht gemeldet werden, weshalb pro-aktive Massnahmen besonders wichtig sind. Ebenso werden Transmenschen oft Opfer von Diskriminierung in allen möglichen Lebensbereichen wie beispielsweise verweigerte Dienstleistungen oder besondere Schwierigkeiten, eine Wohnung mieten zu können. Im Bereich des Privatrechts können sie sich dagegen heute nicht zur Wehr setzen. Ein wirkungsvoller gesetzlicher Schutz gegen Diskriminierung in allen Lebensbereichen, wie ihn die Absichtserklärung fordert, ist daher besonders wichtig.

TGNS ruft dazu auf, dass alle staatlichen Organe diese Absichtserklärung ernst nehmen und rasch umsetzen. Das bisherige Engagement der Schweiz zum Schutz der Menschenrechte von LGBTI-Menschen auf internationaler Ebene ist sehr zu begrüssen und weiterzuführen. Im Inland besteht aber aktuell noch gravierender Nachholbedarf. TGNS ist bereit – wie dies die Absichtserklärung von Valletta auch empfiehlt – mit dem Bundesrat zusammen zu arbeiten, um die Lebenssituation aller Transmenschen in der Schweiz zu verbessern.

Link zur Medienmitteilung des Bundesrates

Absichtserklärung von Valletta

Empfehlung des Europarats von 2010: CM/Rec(2010)5

Resolution des Europarats gegen die Diskriminierung von Transmenschen (22.4.2015)