Vorbildliche neue Transgender-Gesetzgebung in Argentinien

Das Argentinische Parlament hat am 9. Mai 2012 ein neues Gesetz erlassen, wonach keine pathologisierende Diagnose erforderlich ist für die Vornamens- und Personenstandsänderung. Es besteht auch kein Zwang, körperliche Eingriffe vorzunehmen und falls geschlechtsangleichende Massnahmen ergriffen werden, werden die Kosten übernommen.

-> Argentina – Gender Identity Law (English translation by GATE)