Erste umfassende Studie zu der Situation von Transmenschen in Europa

Unter der Leitung von Thomas Hammarberg, Europarats-Kommissar für Menschenrechte, wurde die erste umfassende Studie zu Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Genderidentität in allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates erstellt. Am 23. Juni 2011 wurde sie unter grosser Beteiligung von Vertretern der Staaten, internationaler Organisationen und LGBT Organisationen in Strassburg vorgestellt und die Umsetzung auf nationaler Ebene diskutiert. Verschiedene Rednerinnen und Redner hoben die Wichtigkeit des Erarbeitens und Bereitstellens von Daten, wie es mit der Studie nun erreicht wurde, hervor. Für TGNS war der Co-Präsident Alecs Recher dabei.

Die Studie basiert auf Länderberichten je zu der rechtlichen und zu der sozialen Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transmenschen (LGBT) und fokussiert auf die folgenden Themenbereiche:
- Einstellung zu und Wahrnehmung von LGBT Menschen
- Gesetzeslage und Rechtspraxis
- Gewalt gegen LGBT Menschen
- Asyl
- gesellschaftliche Teilhabe durch Versammlungs- und Meinungsfreiheit
- Recht auf Privatleben, mit Fokus auf Änderung des Registergeschlechts und Familienleben
- Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeitsmarkt

Wie bereits in dem Themenpapier “Menschenrechte und Geschlechtsidentität“, welches der Kommissar vor zwei Jahren publizierte, hebt auch diese Studie und vor allem seine Empfehlungen dazu die Situation der Transmenschen stark hervor. Thomas Hammarberg spricht in seinen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten eine äusserst begrüssenwert klare Sprache für die uneingeschränkte Einhaltung der Menschenrechte auch für Transmenschen.

TGNS sieht den dringendsten Handlungsbedarf hierzulande in der Umsetzung der folgenden Empfehlungen Hammarbergs:

- Zwang zu operativer Sterilisation und zu weiteren medizinischen Behandlungen als Voraussetzungen für die Änderung von Namen und Registergeschlecht verletzen das Selbstbestimmungsrecht und die Gesundheit des Individuums und sind klar menschenrechtlich nicht zulässig. Ausser Zürich setzen sich alle Kantone darüber hinweg. Gleichfalls widerrechtlich ist die Voraussetzung der Ehelosigkeit und damit der aufgezwungenen Scheidung – gleichfalls noch Erfordernis vor ein paar wenigen Gerichten der Schweiz.

- Die Diagnose psychisch krank als Vorbedingung zum Zugang zu medizinischer Geschlechtsangleichung ist nicht vereinbar mit dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Recht auf Zugang zu dem bestmöglichen Gesundheitsstandard. In der Schweiz ist die Diagnose Standard.

- Zugang zu medizinischer Geschlechtsangleichung (Hormone, Operationen und psychologische Begleitung) sind allen Transmenschen zugänglich zu machen, müssen auf freiwilliger Einwilligung beruhen und die Kosten sind von den Krankenkassen zu übernehmen.

- Umfassende Anti-Diskriminierungsgesetze, die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität als verbotenen Diskriminierungsgrund explizit nennen, fehlen hierzulande genauso wie der strafrechtliche Schutz gegen allgemein gehaltene homo- und transphobe Äusserungen.

- Respektieren des Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt, indem aus den Unterlagen von Transmenschen keine sensiblen persönlichen Daten wie der alte Vorname oder der Fakt des Transseins, hervorgehen dürfen.

Die Studie in Englisch
Die Eröffnungsrede des Kommissars
Länderberichte

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Erika Volkmar gewinnt Stonewall-Award

Im Rahmen der Zürich Pride wird jeweils eine Person oder Organisation, die ausserordentliches geleistet hat für Lesben, Schwule oder Transmenschen in der Schweiz, mit dem “Stonewall-Award” geehrt. Mit Erika Volkmar, Gründerin und Präsidentin der Fondation Agnodice und aktives TGNS-Mitglied, wurde dieses Jahr zum ersten Mal Engagement für die Transcommunity mit dem Award ausgezeichnet. Der Jury sei der Entscheid leicht gefallen angesichts der unglaublichen Arbeit, die Erika seit langem erfolgreich leistet.
Erika und die Fondation Agnodice betreuen und beraten Transmenschen und ihre Angehörigen, schulen Berufsleute von Psychologinnen bis Polizisten und suchen das Gespräch mit Entscheidungsträgern. Erika hat nicht zuletzt mit ihrer eigenen Vornamensänderung ein wichtiges Präjudiz erstritten: das Recht, einen geschlechtseindeutigen Namen wählen zu können ohne Zwang zu Operationen.

Herzliche Gratulation, vor allem aber auch herzlichen Dank für all deine Arbeit, Erika!

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Nationalrat anerkennt Kassenpflicht für geschlechtsangleichende Operationen

In der Sondersession vom April 2011 hat der Nationalrat eine Motion der SVP bachab geschickt, welche verlangte, geschlechtsangleichende Operationen sollen nicht mehr zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören. Die Partei, aus deren Küche diese transphobe Idee stammte, stimmte als einzige geschlossen dafür.

Unsere Parlamentarier_innen anerkennen damit einerseits, wie (über)lebenswichtig diese Operationen für uns sind, und andererseits, dass uns als Prämienzahlende ärztlich indizierte Leistungen genauso zustehen wie allen andern. Dies freut und erleichtert uns sehr.

Der Nationalrat folgt damit einer über manche Jahre entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welche ganz klar geurteilt haben, dass geschlechtsangleichende Operationen zu den Leistungen der Grundversicherung gehören. Dies betonte auch Bundesrat Burkhalter in seiner Rede gegen die Motion.

Amtliches Protokoll der Ratsdebatte und Stimmverhalten

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Menschenrechte endlich auch für Schweizer Transmenschen

Transgender Network Switzerland (TGNS) begrüsst das Urteil des Zürcher Obergerichtes, das für die Änderung des offiziellen Geschlechts den Operationszwang aufhebt. Der Kanton Zürich respektiert damit als erster das Recht auf körperliche Integrität auch für Transmenschen. Diese sind heute in der Schweiz die einzige Gruppe, von der noch zwangsweise eine Sterilisierung verlangt wird. Die Änderung von Vornamen und Registergeschlecht sind unabdingbar, damit Transmenschen ungehindert und ohne körperliche Intimitäten offenlegen zu müssen, zum Beispiel ein Flugzeug besteigen, sich auf eine Stelle oder Wohnung bewerben oder auch nur ihre eigene Kreditkarte zücken können.

Esther Brunner, Vorstandsmitglied von TGNS, begrüsst das Urteil als Meilenstein. „Wir sind überglücklich und erleichtert, dass der Kanton Zürich diesen fundamentalen Schritt für uns Schweizer Transmenschen gemacht hat. Damit werden wir als Menschen anerkannt, für die endlich alle Grundrechte unserer Bundesverfassung und der Menschenrechtskonventionen Geltung haben.“

Zürich folgt damit einem europäischen Trend. Nicht nur Länder wie England, Spanien oder Finnland, sondern auch Ungarn oder Portugal haben mittlerweile anerkannt, dass das Operationserfordernis nicht mit den Menschenrechten vereinbar ist. Und nach Nachbar Österreich hat vor wenigen Wochen auch das Deutsche Bundesverfassungsgericht den Operationszwang für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und den entsprechenden Paragraphen für unanwendbar erklärt.

Alecs Recher, Co-Präsident von TGNS, ergänzt: „Wir fordern nun die andern Kantone auf, der Rechtsprechung des Zürcher Obergerichts umgehend zu folgen. Es gibt keine juristische Begründung, die dagegen spricht. Wie das Obergericht richtig zum Schluss gekommen ist, gibt es aber eine zwingende dafür.“

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„Identité et expression de genre“ in die Genfer Kantonsverfassung

TGNS regt an, dass „identité et expression de genre » im Gleichbehandlungsartikel der zukünftigen Verfassung des Kantons Genf, die zur Zeit erarbeitet wird, eingefügt werden soll.
Manche Verfassung listet Gruppen auf, welche besonders vor Diskriminierung zu schützen sind, weil sie aus trauriger Erfahrung als speziell gefährdet gelten. Dass Transmenschen sehr häufig Opfer von Diskriminierung werden, von Beschimpfung, tätlichen Angriffen, Mobbing, Kündigung, etc. ist auch in der Schweiz eine Tatsache. Nicht selten begeht der Staat selbst Verletzungen unserer Grundrechte. Bis heute trägt dem aber noch keine Schweizer Verfassung genügend Rechnung. TGNS verlangt, dass die Diskriminierungen von Transmenschen nicht mehr länger verschwiegen werden oder unter andern Merkmalen wie „Geschlecht“ oder „Lebensweise“ vielleicht mitgemeint sein könnten.
Der Bund und jeder Kanton sollte daher seine Pflicht, auch transgender Menschen zu schützen, wahr nehmen und ein Verbot von Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität und des Ausdrucks von Geschlecht in der Verfassung klar und deutlich festschreiben.
TGNS richtete daher zusammen mit andern Organisationen eine Eingabe an den Verfassungsrat von Genf, im Gleichbehandlungsartikel der neuen Kantonsverfassung diese Merkmale sowie „sexuelle Orientierung“ explizit zu nennen. Es gibt keinen Grund dafür, dass ein Gesetzgeber Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität anders behandelt als zum Beispiel aufgrund der Religion, des Alters oder einer Behinderung.

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Kommentar zur Urteilsbegründung im Fall Schlumpf

Das Bundesgericht ärgert sich über eine angebliche Kompetenzüberschreitung des Europäischen Gerichtshofes. Juristisch darüber diskutieren ist legitim. Inakzeptabel ist aber, dass die RichterInnen für ihren Groll die betroffenen Transmenschen leiden lassen. Sie hätten es in der Hand gehabt, nach 23 Jahren endlich die sinnlose Regel, wonach volle zwei Jahre bei einem Psychiater abgesessen werden müssen, bevor die Kassen für die geschlechtsangleichende Operation zahlen müssen, ganz aufzuheben. Stattdessen wird nur anerkannt, dass die Krankenkassen bereits früher eine Einzelfallprüfung zulassen müssen. Doch diese kennen und nutzen viele Tricks des Zeitschindens, insbesondere durch weitere Prüfungen. So realitätsblind gibt sich unser höchstes Gericht selten.

Wer sich zu einer geschlechtsangleichenden Operation entschlossen hat, macht dies, weil das Leben mit dem unveränderten Körper nicht mehr möglich ist – nicht aus einer spontanen Laune heraus. Bereits dem ersten Termin beim Psychiater geht ein längerer innerer Prozess voraus. Ob ein Mensch dann bereit ist für diesen Schritt, gut informiert in die Operation einwilligt, dies abzuklären braucht unterschiedlich lange – in aller Regel aber deutlich weniger als zwei Jahre. Mehrere Jahre Wartezeit werden hingegen nicht selten zu einer Tortur, die einen normalen Alltag verunmöglichen kann.

Wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind die gesetzlichen Kriterien für die Kassenpflicht – Frau Schlumpf, die Klägerin, gibt ein eindrückliches Beispiel, dass diese Faktoren auch vor den zwei Jahren der Zwangsbegleitung erfüllt sein können.

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Erste Schweizer Kundgebung zum Transgender Day of Remembrance

Diesen Samstag wurde weltweit in rund 180 Städten der 12. Transgender Day of Remembrance, der Gedenktag für ermordete Transsexuelle, begangen – zum ersten Mal auch in der Schweiz. Etwa 30 Mitglieder der nationalen Dachorganisation Transgender Network Switzerland (TGNS) und UnterstützerInnen machten in Bern mit Transparenten und Flugblättern auf die Diskriminierungen von Transgendern aufmerksam.

Der alljährliche Gedenktag erinnert an Transgender, die Opfer von Hassverbrechen wurden, aber auch daran, dass Transgender auf der ganzen Welt immer noch diskriminiert werden. Allein im vergangenen Jahr wurden vom Trans Murder Monitoring Project, einem Projekt, das gewalttätige Übergriffe auf transgender Personen weltweit registriert, 179 Morde gemeldet. In den letzten drei Jahren wurden in Europa 36 Menschen aufgrund ihres transgender-Seins ermordet, davon auch zwei in Deutschland.

Zur sozialen Situation und Diskriminierungserfahrungen hierzulande gibt es bis heute keine wissenschaftliche Studie. Tatsache ist aber, dass Transgender auch in der Schweiz oft von Diskriminierung betroffen sind. Jobverlust oder der Zwang im falschen Geschlecht zu arbeiten, erschwerter Zugang zu Gesundheitsversorgung, Kontaktabbruch durch die Familie, gerade auch bei Jugendlichen, sind für die Betroffenen äusserst problematisch. Auch verbale und körperliche Übergriffe auf transgender Personen sind TGNS bekannt und leider keine Seltenheit.

TGNS fordert insbesondere Behörden und Fachleute auf, Transphobie nicht mehr länger zu dulden oder gar mitzutragen, sondern den Diskriminierungsopfern Unterstützung zu bieten und zur Sensibilisierung der Bevölkerung beizutragen. TGNS unterstützt die Forderung nach einem allgemeinen Antidiskriminierungsgesetz, welches auch Schlechterbehandlungen aufgrund der Geschlechtsidentität verbieten soll.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Telefonnummer 077 404 99 21.

Links

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3rd European Transgender Council Malmö

1.-3. Oktober 2010

Unter dem Motto «Embracing Diversity – Stretching Boundaries – Demanding Rights» ging am ersten Oktoberwochenende in der Universität Malmö, Schweden, die dritte Konferenz von Transgender Europe über die Bühne. Rund 250 Aktivist_innen aus ganz Europa sowie Übersee (Südafrika, Argentinien, Peru, Indien, Philippinen, Kirgistan, etc.) nahmen an dem Council teil. TGNS war vertreten durch Marie-Noëlle Bächler und Alecs Recher.

Alecs und Marie-Noëlle am TGEU Council in Malmö 2010

Alecs und Marie-Noëlle am TGEU Council in Malmö 2010

Die Eröffnungsansprache von Vladimir Luxuria, Moderatorin und ehemaliges Parlamentsmitglied Italiens, und eine starke Videobotschaft von Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates, machten bereits am Freitagmorgen klar, wo TGEU heute angekommen ist: in den etablierten und wichtigsten Organen der europäischen Politik. Jeden Tag stand ein Panel zu einem der drei Themenpunkte auf dem Programm mit Vertreter_innen vor allem der wichtigsten Partner und Mitglieder NGOs (eine Regierungsvertreterin Schottlands, des schwedischen Gesundheitsministeriums, Amnesty International, European Womens Lobby, ILGA, etc.). Die unterschiedlichsten Aspekte und Anliegen der Transwelt wurden in unzähligen Workshops diskutiert. Wir befassten uns mit Themen wie Rassismus in der Transbewegung, dem Aufbau eines globalen Transnetzwerks, der TGEU Strategie für die nächsten zwei Jahre, Depathologisierungskampagne, strategische Prozessführung und vielem mehr.

Der Austausch von Erfahrungen und best practices, die Pflege alter Freundschaften und knüpfen neuer Kontakte stand jedoch im Vordergrund und macht diese wie jede Transkonferenz zu einem einmaligen und unvergesslichen Erlebnis.

Teil des zweijährlichen Councils bildet stets auch die Generalversammlung. Was das Steering Committee in seinem Report der letzten beiden Jahre an Arbeit und Erfolgen aufzeigen konnte, kann nur als beeindruckend bezeichnet werden. Wir freuen uns, dass auch für 2010-2012 neun erfahrene und grossartige Aktivist_innen das Ruder in die Hand nehmen. Mit dem Co-Präsidium Julia Ehrt und Richard Köhler, beide aus Berlin, kann TGEU wohl nur von einem Glücksfall reden.

Leider wurde der Council überschattet von rassistisch-transphoben tätlichen Angriffen gegen türkische Transaktivist_innen in einem Club, gefolgt von absolut inakzeptabel diskriminierender Behandlung durch die lokale Polizei. TGEU und RFSL als lokale Organisatorin reagierten mit einer Deklaration, klaren Forderungen gegenüber den Behörden und einer Demonstration am Ort des Geschehens. In seiner offiziellen Ansprache anlässlich des Empfangs im Rathaus drückte der städtische Vertreter sein Bedauern darüber aus.

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Bundesgericht fällt historischen Entscheid zugunsten von Transmenschen

Nach 22 Jahren nimmt das Bundesgericht Abstand von der Bestimmung, dass Krankenkassen die Kosten für geschlechtsangleichende Operationen erst nach zwei Jahren psychologischer oder psychiatrischer Behandlung übernehmen müssen. Die Freude bei den Transmenschen über diesen historischen Entscheid ist gross.

Seit einem Urteil des Bundesgerichts vom Jahr 1988 konnten Krankenkassen in der Schweiz von Transmenschen verlangen, zwei Jahre Behandlung bei einem Psychiater oder einer Psychologin vorweisen zu müssen. Erst dann mussten die Kosten für die geschlechtsangleichenden Operationen übernommen werden. Diese zwingende Mindestfrist wird heute auch von medizinischen Fachpersonen längst als nicht mehr erforderlich erachtet, um die Notwendigkeit der Eingriffe bejahen zu können.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 8. Januar 2009 (Schlumpf v. Suisse), welcher die starre Anwendung dieser Zweijahresfrist als nicht menschenrechtskonform einstufte, befasste sich das Bundesversicherungsgericht heute mit dem Revisionsverfahren dazu. Die klagende Transfrau bekam von dem Gericht in Luzern recht. Damit dürfte endlich nach 22 Jahren die mechanische Einforderung der Zweijahresfrist ein Ende nehmen.

Transgender Network Switzerland (TGNS), die schweizerische Organisation der Transmenschen, ist erfreut über diesen Entscheid des Bundesgerichtes. Damit ist zu hoffen, dass Transmenschen in Zukunft von allen Krankenkassen als Individuen betrachtet werden. TGNS fordert die Krankenkassen auf, nun auch in der Praxis dem Entscheid des höchsten Gerichtes nachzukommen. Denn die geschlechtsangleichenden Operationen sind für Transmenschen von existentieller Bedeutung.

Der Klägerin Nadine Schlumpf und ihrem Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Bernhard Rubin, spricht TGNS einen herzlichen Dank aus für ihre Beharrlichkeit in der Sache.

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Kick-Off-Party am 25. September

Oestrosteronia - Part 1, deutschOestrosteronia – Part 1

Trans* dich glücklich und feiere mit uns die Gründung des Transgender Networks Switzerland.
Entre dans la trans* et fête avec nous la fondation du Transgender Network Switzerland.

25. September 2010
im Frauenraum Bern, Reitschule, Neubrückstrasse 8, www.frauenraum.ch

Eintritt 15.- / Solipreis 20.-

20h Türöffnung mit Häppchen

21.30 Konzert “n’importe quoi” (Homopunk aus Bern und Ankara)
anschliessend Konzert “Drumilia” (Schlagzeugsolo Bern)

DJ Anouk Amok (80er/Pop/Rock)
währenddessen steht ein Styling Corner / Workshop zur Verfügung mit fachkundiger Unterstützung von Amporn, Chris und Romeo

Überraschungsperformance

Abtanzen mit

  • Djane Anouk Amok (80er/Rock)
  • Djane Spooky Dolls Surgery (Punkrock)
  • Djane Luisa (Detroit, Minimal, Industrial, Goth)
  • Dj Alex (Trash)
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