Transrespect versus Transphobia worldwide – A Comparative Review of the Human-rights Situation of Gender-variant/Trans People

It has taken a long time to open people’s minds to the idea that not all of humankind can be neatly contained within two traditional, unbending gender categories. As this study shows, every day millions of transgender people in all regions experience rejection, stigmatization, harassment and physical violence because they do not conform with prevailing gender norms…

Es hat lange gedauert, bis die Leute verstanden haben, dass die Menschheit nicht nur in die zwei festen, traditionellen Geschlechterschubladen gesteckt werden kann. Die vorliegende Studie zeigt auf, wie täglich Millionen von Transmenschen überall auf der Welt Zurückweisung, Stigmatisierung, Schikanen und körperliche Gewalt erfahren – nur weil sie nicht den gängigen Geschlechtsnormen entsprechen … (Übersetzung aus dem Vorwort der englisch verfassten TGEU-Studie “Transrespect versus Transphobia Worldwide”).

Siehe auch die Projektwebsite: www.transrespect-transphobia.org

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Denjenigen zuhören, um die es geht!: Trans*Kinder

Transsexualität bei Kindern, das gibt es doch gar nicht! Diese Vorstellung ist auch in Fachkreisen immer noch weit verbreitet. „Solche Kinder“ sind entweder Opfer ihrer Mütter, die ihre psychischen Störungen an den Kindern ausagieren, oder diese Kinder sind „eigentlich“ homosexuell und verdrängen dies, indem sie vorgeben, eigentlich kein Mädchen, sondern ein Junge zu sein. Vor nicht all zu langer Zeit wurden sie evtl. auch noch als wahnhaft gestört klassifiziert.

Wenn Trans*Kinder sich outen, zumeist den Eltern gegenüber, ist die Verunsicherung auf allen Seiten gross. Was soll jetzt passieren? Was ist da los? Habe ich als Elternteil einen Fehler gemacht? Diese und noch viele andere Fragen mehr werden gestellt.

Auf der Suche nach Antworten wenden sich die Eltern an verschiedenste Stellen. In den meisten Fällen wenden sie sich an Ärzte, z. B. ihren Kinder- und Jugendarzt. Von da geht es dann evtl. zu einem Psychotherapeuten oder Psychiater. Schnell ist das Kind ein „Fall“. Es wird Diagnostik durchgeführt, im besten Falle entsprechend den vorhandenen Leitlinien, im schlechteren nach den Vorurteilen und persönlichen Phantasien des diagnostizierenden Menschen.

Das Trans-Kinder-Netz hat drei Gruppen interviewt:

 

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Ergiebiger Einblick in die Rechtssituation von Transmenschen in der Schweiz

Die Referierenden und Moderatorinnen der Tagung

Die Referierenden und Moderatorinnen der Tagung

An der Tagung Transmenschen in der Schweiz. (Menschen-) Rechtliche Fragen zur Geschlechtsidentität: Selbstbestimmung oder Bevormundung? vom 23. November 2012 verfolgten über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Vorträge zur Frage Was ist trans* aus heutiger Sicht?, zur Verletzung der Menschenrechte von Transmenschen sowie zur Rechtssituation in Europa. Besonders spannend waren die Beiträge zur Änderung von Namen und amtlichem Geschlecht und zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Referate zur schwierigen Situation von Transmenschen auf dem Arbeitsmarkt beschlossen die Tagung.

Fachleute und Interessierte aus ganz verschiedenen Fachrichtungen empfanden  die Mischung der verschiedenen Themenbereiche wie auch die Möglichkeit des Networkings als besonders bereichernd.

Siehe auch: reich bebilderter Tagungsbericht von Queeramnesty.

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20. November Transgender Day of Remembrance

Wir gedenken der 265 Transmenschen aus aller Welt, die zwischen November 2011 und November 2012 umgebracht wurden.

Seit 1999 gibt es den Transgender Day of Remembrance, seit 2008 sammelt das Projekt Trans Murder Monitoring die Zahlen.  In diesem Zeitraum konnten 1083 Morde aus Hass an Transmenschen dokumentiert werden. Die die Dunkelziffer ist noch viel höher.

Die Namen der Opfer des vergangenen Jahres, mit Alter, Ort und Todesursache ist hier aufgelistet.

Die Pressemitteilung von Transgender Europe und dem Transmurder Monitoring Projekt hier.

Eine Weltkarte mit der regionalen Verteilung der Morde hier.

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Neuer Entscheid des EGMR zu Scheidungszwang

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält es weiterhin für zulässig, dass ein Gesetz für die Änderung des amtlichen Geschlechts die Wandlung einer Ehe in eine eingetragene Partnerschaft verlangt. Dieses Urteil steht im Kontrast zu den Meinungen verschiedener Organe des Europarats, die sich in den letzten Jahren intensiv für die Menschenrechte von Transmenschen eingesetzt haben.
Die Klägerin H. aus Finnland und ihre Ehefrau stimmten aus religiösen Gründen einer (ex lege) Überführung ihrer Ehe in eine eingetragene Partnerschaft nicht zu. Nach finnischem Recht muss die Ehefrau dies, damit die Klägerin ihr amtliches Geschlecht ändern kann. Das Gericht entschied, dass diese Voraussetzung zwar ihr geschütztes Privatleben (Art. 8 EMRK) tangiere, dieses Erfordernis aber gerechtfertigt sei. Der Begründung, dass “Gesundheit und Moral” sowie “Rechte und Freiheiten” der übrigen Bevölkerung dies
legitimierten, folgte der EGMR leider. Ob gleichgeschlechtliche Ehen zugelassen würden oder nicht, sei Sache jedes einzelnen Mitgliedstaats. Zudem würden die Elternrechte der Klägerin nicht verändert und auch die Rechte und Pflichten aus der Ehe würden in der eingetragenen Partnerschaft nahezu unverändert bleiben.
Im Vergleich zu früheren Entscheiden fällt an dem Urteil negativ auf, dass eine Verletzung des Rechts auf Ehe und Familie (Art. 12 EMRK) gar nicht näher betrachtet wird.
Da es das Schweizer Recht nicht zulässt, eine Scheidung gegen den Willen der Gattin oder des Gatten zu erzwingen, ändert sich durch das Urteil hierzulande direkt nichts.

EGMR, H v. Finland, Entscheid vom 13.11.2012, Application no. 37359/09

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UNO-Menschenrechtsrat empfiehlt gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Transmenschen

Der UNO Menschenrechtsrat überprüfte im Jahr 2012 zum zweiten Mal die Schweiz im Rahmen einer «Universellen Periodischen Überprüfung» («Universal Periodic Review» UPR).
So empfahlen sowohl Norwegen wie auch Kanada und Irland der Schweiz, ein nationales Gesetz gegen jede Form von Diskriminierung zu erlassen, unter konkreter Nennung von Diskriminierungen basierend auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Kanada regte zudem an, die Rassismusstrafnorm zu ergänzen hinsichtlich dieser genannten Diskriminierungen.
Bundesrat Didier Burkhalter hielt in seinem Eintretensreferat am 29. Oktober 2012 u. a. fest, dass die gesetzlichen Rahmenedingungen bezüglich Namens- und Personenstandsänderung gelockert werden sollen.
Die ganze Session des UNO-Menschenrechtsrats kann hier angesehen werden: webtv.un.org
Weitere Informationen zur «Universellen Periodischen Überprüfung» (UPR) der Schweiz unter: www.humanrights.ch

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Erster Präsidiumswechsel bei TGNS

Der Gründer und bisherige Co-Präsident von TGNS, Alecs Recher, hat gestern Nachmittag die Leitung des Vereins weitergegeben. Neu wird Henry Hohmann (ad interim) mit Alicia Parel (bisher) zusammen das Co-Präsidium bilden. Mit dem 50-jährigen Kunsthistoriker übernimmt ein TGNS-Vorstandsmitglied der ersten Stunde diese Aufgabe. Nebst seiner Tätigkeit im Vorstand leitet Henry den monatlichen Stammtisch für Transmenschen in Bern, amtet als Revisor der Homosxuellen Arbeitsgruppen Bern und singt in zwei Berner Chören. Aktuell zeichnet er als Hauptorganisator für die juristische Fachtagung, welche TGNS gemeinsam mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte am 23. November organisiert. Alecs gibt die Leitung von TGNS vor allem auch ab, weil er anfangs September in den Vorstand von Transgender Europe (TGEU) gewählt worden ist.

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Party Oestrosteronia Part 2 „Pirates“ vom 16. November 2012: Programm steht

Programm:
22h: Türöffnung; Musik zum Aufwärmen (DJ Sexy Crazy Bitch /   DJ MellowManiac)
22.30h: Rede TGNS-Vorstand
23h: Konzert Ste McCabe aus Edinburgh (queercore one-man band)
23.45h: Technikumbaupause
24h: Konzert von King’s Queer aus Frankreich (duo musical electro)
1h: DJ Sexy Crazy Bitch (electroslut beats); DJ MellowManiac (discopunk, electro, indie)
3.45h: Djane Aliengirl (progressive psytrance)
5h: Partyende

Zum zweiten Mal findet am 16. November 2012 die Oestrosteronia Party statt, organisiert vom Transgender Network Switzerland (TGNS).

Das Motto dieses Jahres ist Pirates.
Die weltweit aktive Occupy-Bewegung hat in den letzten Jahren den Begriff „Pirates“ zum Sinnbild der Suche nach Freiheit von bestehenden, ungerechten Gesetzen gemacht. Transgender brauchen gerechtere Gesetze und kämpfen dafür.
So sind wir Transmenschen symbolisch gesehen auch Pirat_Innen: Wir sprengen die Grenzen unserer Gesellschaft, verfolgen mit unserem Lebensschiff unseren eigenen Kurs und stehlen uns einen Teil der Freiheit, die andere Menschen nicht haben – trotz zum Teil hartem Gegenwind, Sturm und hohem Wellengang! Mit dem Piratenschiff TGNS sind wir auf eigenem, kämpferischem Kurs. Wir versenken alte, rostige Kähne, die beladen sind mit Ungerechtigkeiten einer ungültig gewordenen Vergangenheit.

Es ist an der Zeit unsere ersten Piratenerfolge mit einer Party zu feiern. Als Festhalle dürfen wir im Frauenraum der Reitschule Bern ankern. Der seit Jahren durch Pirat_Innenhand geführe Kultort ist für seine Autonomie und Freiheit bekannt.

Wir haben drei Dj_anes mit an Bord, welche vor, zwischen und nach den Konzerten das Meerwasser zum kochen bringen werden. Auf dem Live Act Deck stehen die Kings Queer aus Frankreich (Duo musical electro aus Frankreich) und Ste McCabe (Queercore Singer).

Wir freuen uns auf eure Partyoutfits – her mit den Piraten, Piratinnen, Meerjungfrauen- und männern, Matros_Innen, Galeerentreiber_Innen, Sklav_Innen, Edelfrauen und Edelmännern. Such dir deine Rolle aus in der Piratenwelt und komm mit uns feiern und tanzen bis die Sonne am Meereshorizont aufgeht.

Die Party ist offen für alle Menschen und Geschlechter. Der Gewinn sowie die Spenden gehen ans Transgendernetzwerk.

Wir freuen uns ganz fest über Deinen Besuch an der legendären TGNS-Party! Bring deine Freunde mit und leite dieses Mail an willkommene Gäste weiter.

Siehe auch: TGNS-Agenda

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Fachtagung “Transmenschen in der Schweiz. (Menschen-) Rechtliche Fragen zur Geschlechtsidentität: Selbstbestimmung oder Bevormundung?”

Wie ist die aktuelle Rechtslage zur Änderung des Namens und amtlichen Geschlechts? Unter welchen Voraussetzungen kann eine medizinische Geschlechtsangleichung vorgenommen und nach KVG übernommen werden? Ist das Gleichstellungsgesetz anwendbar? Wo steht die Schweiz dabei im europäischen Vergleich?
Nach den Vorträgen ist jeweils Zeit zur Diskussion und für weitere Fragen vorgesehen.

Zielpublikum
Die Veranstaltung wendet sich an alle Personen, die mit Rechtsfragen rund um das Thema Trans* (Transidentität, Transsexualität) zu tun haben: Jurist_innen, Vertreter_innen von Gerichten und Verwaltungen, Gleichstellungsstellen, Schlichtungsstellen, Menschenrechtsorganisationen, LGBT-Organisationen, Geschlechterforschung, Vertreter_innen aus dem Gesundheitswesen und der Krankenkassen sowie nicht zuletzt an Transmenschen selbst.
Ziel ist die Vermittlung von aktuellen Forschungserkenntnissen und Informationen zur juristischen und medizinischen Praxis. Im Fokus stehen auch die Selbstbestimmung von Transpersonen und der Aspekt der Menschenrechte.

Anmeldung zur Tagung ab sofort bis zum 12. November 2012, siehe Flyer mit Anmeldung.

Tagungsgebühr: 100.- Fr. (reduziert für TGNS-Mitglieder).

Siehe auch unter: Tagungen

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Universität Luzern: Transfreundliche Richtlinie zur Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag

Die Universität Luzern hat eine neue Richtlinie erlassen zur “Änderung von Vorname und amtlichem Geschlecht bzw. Anrede (Frau/Herr) bei Transmenschen”. Nun können auch Studierende und Mitarbeitende, die noch keine amtliche Namens- oder Personenstandsänderung haben, mittels einem einfachen Formular beantragen, dass von der Universität bereits ihr neuer Name verwendet wird. Nach der Änderung werden sämtliche Dokukmente (inkl. Zeugnisse, Diplome) auf den beantragten Namen ausgestellt. Die Universität Luzern positioniert sich damit als sehr transfreundlicher Bildungsort und als vorbildliche Arbeitgeberin.

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