Übergabe des Gleichstellungspreises in Zürich

oder «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten…»

Bild PreisträgerInnenAm 17. November wurde in einer feierlichen Zeremonie der diesjährige Gleichstellungspreis des Stadtrats der Stadt Zürich an die Rechtsberatung von TGNS verliehen.

Stadtrat Daniel Leupi begrüsste die Anwesenden und stellte die Jury vor. Dann wurden die Preisträger auf die Bühne gebeten: Alecs Recher und Kristin Hoffmann für die Rechtsberatung, Henry Hohmann als Präsident von TGNS.

Mit einem riesigen Blumenstrauss, einer Urkunde und Standing ovations wurde die Übergabe des Preises, der mit 20‘000 Fr. dotiert ist, gefeiert. Musikalisch umrahmt wurde die Feier von Msoke, der Stücke aus seiner neuen CD «Free Motion» vorstellte.

Henry Hohmann hob in seiner kurzen Dankesrede die Verbundenheit mit der Schweizer LGBT-Community hervor, die unseren jungen Verein von Anfang an mit unterstützt hat. Doch der Blick auf den Transgender Day of Remembrance machte klar, dass die Lage von Transmenschen weltweit nach wie vor sehr schwierig ist.

Alecs Recher und Kristin Hoffmann zeigten mit Zitaten aus Anfragen an die Rechtsberatung und Zitaten aus dem geltenden Recht, wie Transmenschen ihre grundlegenden Rechte vorenthalten werden. Diese Kluft zwischen Recht haben, aber nicht unbedingt Recht erhalten zeigt die Ohnmacht vieler Transmenschen auf. Dies solle aber nicht allein als deren Problem, sondern als Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft, unseren Rechtsstaat gelesen werden. Die Rechtsberatung von TGNS setzt an beiden Punkten an: Hilfe im konkreten Einzelfall, über den – durch Sensibilisierung und Information – auch weitergehende strukturelle Veränderungen erreicht werden sollen.

Bild Claudia KaufmannDie Laudatio hielt Claudia Kaufmann, die Ombudsfrau der Stadt Zürich. Mit Verve betonte sie, wie sehr die Rechte von Transmenschen überall noch mit Füssen getreten werden. Mit der Verleihung des Gleichstellungspreises an die Rechtsberatung von TGNS zeigt die Stadt Zürich Offenheit für eine früher kaum bekannte Menschengruppe und deren schwierige Situation, aber auch den Willen, die notwendigen strukturelle Verbesserungen anzustreben und zu unterstützen. Die Preisverleihung sei ein Bekenntnis und eine hohe Anerkennung einer noch jungen Einrichtung zugleich. Claudia Kaufmann betont:

– «Die Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität, die Wahrnehmung der dem Menschen zustehenden Würde und die eng damit verbundenen Persönlichkeitsrechte können meines Erachtens am besten erreicht werden mit der Berufung auf menschenrechtliche Positionen und mit ihrer Umsetzung.»

– «Wir profitieren in der Schweiz besonders bei Gleichstellungsthemen und bei der Verwirklichung von Grundrechten immer wieder von der auf internationaler Ebene geführten, weit fortgeschrittenen Diskussion. … Das gilt im besonderen Masse für Trans-Fragen.» Beispiele dafür sind etwa die UNO-Konvention zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW); eine UNO-Resolution von 2011, die anstrebt, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen bezüglich der sexuellen Orientierung und der sexuellen Identität zu beseitigen; eine Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats 2010, die die Mitgliedstaaten aufgerufen hat, Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in diesen Bereichen zu ergreifen; und natürlich die bereits 2007 veröffentlichten Yogyakarta Prinzipien.

Claudia Kaufmann ging ausführlich auf den im September 2014 erschienenen sog. ECRI-Bericht der unabhängige Kommission des Europarats gegen Rassismus und Intoleranz ein, der sich zum ersten Mal mit LGBTI-Themen (Lesbian, Gay, Bisexual, Trans und Intersexual) beschäftigt. «Damit nimmt das ECRI eine bedeutsame und wegweisende Öffnung zu Mehrfachdiskriminierungen vor. Es kommt … zum Schluss, dass es in der Schweiz weder eine umfassende und effektive Gesetzgebung zur Bekämpfung von Rassismus, Homophobie und Transphobie gebe, noch würden Straftaten mit entsprechenden Motiven von der Polizei systematisch erfasst.»

Zum Abschluss zitierte Claudia Kaufmann aus den Yogyakarta-Prinzipien «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten. Die Menschenrechte sind universell, unteilbar und bedingen einander. Die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind Teil der Würde und des Daseins eines jeden Menschen und dürfen nicht als Grundlage für Diskriminierung oder Misshandlung dienen.

An diese Maxime haben wir uns zu erinnern, wenn Jugendliche mit dem Thema konfrontiert sind, wenn Fragen der Namensänderung, des Geschlechterwechsels oder zum Zivilstand anstehen, beim Zugang zum Gesundheitswesen und seinen Leistungen, bei vorkommender Transphobie und damit zusammenhängender Gewalt wie auch bei der spezifischen Situation von transgender Flüchtlingen und Asylbewerbenden.»

Die Laudatio von Claudia Kaufmann kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Die Reden und die Laudatio sind hier bei Radio LORA noch einmal nachzuhören.

Radio Lora

Bilder: Stadt Zürich