Schweiz: Rechtslage von LGBT-Menschen weiterhin lückenhaft

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hat ihren Menschenrechtsbericht zur Schweiz veröffentlicht. Der Report verzeichnet erfreuliche Verbesserungen, doch vor allem auf dem Gebiet von LGBT-Rechten gibt es nach wie vor grosse Lücken. Mehrere Schweizer LGBT-Verbände fordern eine rasche Umsetzung der kritisierten Punkte.

Der Bericht bestätigt, dass die Schweiz ein sicheres Land ist und viele Entwicklungen positiv seien. Doch gebe es weder eine umfassende und effektive Gesetzgebung zur Bekämpfung von Rassismus, Homophobie und Transphobie, noch würden Straftaten mit entsprechenden Motiven von der Polizei systematisch erfasst. Deshalb sollten  Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in Art. 261bis des Strafgesetzbuchs aufgenommen werden.

Im Bericht werden vor allem folgende Punkte als kritisch herausgestellt:

  • die geringeren Rechte von eingetragenen Partnerschaften gegenüber der Ehe, insbesondere bei Adoption und ausländischen Partner_innen.
  • die nach wie vor überall erforderlichen medizinische Massnahmen bis hin zur Sterilisation für die Namens- und Personenstandsänderung von Transpersonen.
  • die uneindeutige Rechtsprechung im Bereich Gleichstellung am Arbeitsplatz. So hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann keinen Auftrag, sich explizit auch für LGBT-Menschen einzusetzen.
  • die Diskriminierung von jungen Lesben, Schwulen und Transmenschen im Bereich Schule und Ausbildung. Hier müssten höhere Anstrengungen ergriffen werden, um allein schon das markant höhere Suizidrisiko zu senken.

Die Schweizer LGBT-Verbände PINK CROSS, Lesbenorganisation Schweiz, Regenbogenfamilien, Transgender Network Switzerland, Network, Wybernet und Fels, stimmen den ECRI-Forderungen zu und fordern eine rasche Umsetzung der kritisierten Punkte. Insbesondere fordern die Verbände eine Grundlagenstudie über die Lebensbedingungen von LGBT-Personen in der Schweiz. Diese Daten sind für die Erfassung von Diskriminierungen unerlässlich. Zudem rufen die LGBT-Verbände Politikerinnen und Politiker auf, die Rechtslage von LGBT-Menschen in der Schweiz zu verbessern, wie sie die Bundesverfassung dazu verpflichtet.

Die Kommission hat im Jahr 2013 die Schweiz besucht, schriftliche Quellen zu Rate gezogen und abschliessend Gespräche mit den Staatsbehörden geführt. Der nun vorliegende Bericht konzentriert sich auf vier Themen: Rechtsfragen, Hassreden, Gewalt und Integrationspolitik. Zudem wurden zwei Themen für eine beschleunigte Umsetzung ausgewählt. Eines davon ist die Empfehlung, eine oder mehrere unabhängige und ausreichend finanzierte Stellen einzusetzen, die die Akzeptanz von LGBT-Personen befördert und deren Diskriminierung bekämpft. Dazu wird spätestens in zwei Jahren eine Zwischenprüfung durchgeführt.

Mehr Informationen
ECRI-Bericht

Bericht auf human-rights.ch