Dänemark: Vorreiter für Transmenschen

12. Juni 2014

Gestern hat das dänische Parlament in letzter Lesung eine bahnbrechende Gesetzesrevision über die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht von Transmenschen* verabschiedet: Es beruht als erstes in Europa allein auf der Selbstdeklaration der Person. Weder medizinische Massnahmen noch psychiatrische Gutachten sind erforderlich.

Für die Antragstellenden gilt allein eine Altersbeschränkung von 18 Jahren und eine Wartezeit von sechs Monaten, bevor die Änderung genehmigt wird. Es werden weder eine Sterilisation noch ein sonstiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vorausgesetzt, und auch eine Bestätigung von Psychologen oder eine psychiatrische Diagnose werden nicht gefordert. Die neue Regelung wird im September in Kraft treten. Damit ist Dänemark europäischer Vorreiter im Einhalten der Menschenrechte von Transpersonen. Bislang hat weltweit nur Argentinien ein ebenso menschenrechtskonformes Gesetz. Auch dort zählt nur die Selbstbestimmung der Person für die Änderung des Personenstands.



Heutiges Verfahren

In den meisten Staaten – auch in der Schweiz – müssen sich Transpersonen für die Änderung ihres Personenstands einem langwierigen medizinischen und rechtlichen Verfahren unterziehen. Die Sterilisation, der Zwang zu weiteren medizinischen Massnahmen (geschlechtsangleichende Operationen, Hormoneinnahme) sowie die Diagnose einer psychischen Störung sind auch hierzulande noch übliche Anforderungen der Gerichte und Verwaltungen. Dies, obwohl MenschenrechtsexpertInnen wie beispielsweise die UNO-Hochkommissarin Navi Pillay oder der Menschenrechtskommissar des Europarates Niels Muižnieks diese bereits mehrfach und unmissverständlich als inakzeptable Menschenrechtsverletzungen verurteilt haben.

Verbesserungen auch in der Schweiz?

«Dänemark sollte hier ein Vorbild für die Schweiz sein. Wir müssen weg von einem fremdbestimmten Umgang mit Transmenschen. Nur die Person selbst kann über ihre Geschlechtsidentität Auskunft geben, was auch rechtlich anerkannt werden muss. Dies hat auch die Psychiatrie mit den neuen Behandlungsempfehlungen für die Schweiz mittlerweile anerkannt» sagt Henry Hohmann, Präsident von Transgender Network Switzerland.

Alecs Recher, der Schweizer Co-Präsident von Transgender Europe, der europäischen Organisation für Transmenschen, und Experte für Transrechte ergänzt “Die Menschenrechte müssen endlich auch für Transmenschen Realität werden. Wir hoffen, dass dieses schnelle, einfache und transparente Verfahren zur Änderung des Personenstands für ganz Europa zum Vorbild wird.”