Menschenrechte endlich auch für Schweizer Transmenschen

Transgender Network Switzerland (TGNS) begrüsst das Urteil des Zürcher Obergerichtes, das für die Änderung des offiziellen Geschlechts den Operationszwang aufhebt. Der Kanton Zürich respektiert damit als erster das Recht auf körperliche Integrität auch für Transmenschen. Diese sind heute in der Schweiz die einzige Gruppe, von der noch zwangsweise eine Sterilisierung verlangt wird. Die Änderung von Vornamen und Registergeschlecht sind unabdingbar, damit Transmenschen ungehindert und ohne körperliche Intimitäten offenlegen zu müssen, zum Beispiel ein Flugzeug besteigen, sich auf eine Stelle oder Wohnung bewerben oder auch nur ihre eigene Kreditkarte zücken können.

Esther Brunner, Vorstandsmitglied von TGNS, begrüsst das Urteil als Meilenstein. „Wir sind überglücklich und erleichtert, dass der Kanton Zürich diesen fundamentalen Schritt für uns Schweizer Transmenschen gemacht hat. Damit werden wir als Menschen anerkannt, für die endlich alle Grundrechte unserer Bundesverfassung und der Menschenrechtskonventionen Geltung haben.“

Zürich folgt damit einem europäischen Trend. Nicht nur Länder wie England, Spanien oder Finnland, sondern auch Ungarn oder Portugal haben mittlerweile anerkannt, dass das Operationserfordernis nicht mit den Menschenrechten vereinbar ist. Und nach Nachbar Österreich hat vor wenigen Wochen auch das Deutsche Bundesverfassungsgericht den Operationszwang für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und den entsprechenden Paragraphen für unanwendbar erklärt.

Alecs Recher, Co-Präsident von TGNS, ergänzt: „Wir fordern nun die andern Kantone auf, der Rechtsprechung des Zürcher Obergerichts umgehend zu folgen. Es gibt keine juristische Begründung, die dagegen spricht. Wie das Obergericht richtig zum Schluss gekommen ist, gibt es aber eine zwingende dafür.“