Kommentar zur Urteilsbegründung im Fall Schlumpf

Das Bundesgericht ärgert sich über eine angebliche Kompetenzüberschreitung des Europäischen Gerichtshofes. Juristisch darüber diskutieren ist legitim. Inakzeptabel ist aber, dass die RichterInnen für ihren Groll die betroffenen Transmenschen leiden lassen. Sie hätten es in der Hand gehabt, nach 23 Jahren endlich die sinnlose Regel, wonach volle zwei Jahre bei einem Psychiater abgesessen werden müssen, bevor die Kassen für die geschlechtsangleichende Operation zahlen müssen, ganz aufzuheben. Stattdessen wird nur anerkannt, dass die Krankenkassen bereits früher eine Einzelfallprüfung zulassen müssen. Doch diese kennen und nutzen viele Tricks des Zeitschindens, insbesondere durch weitere Prüfungen. So realitätsblind gibt sich unser höchstes Gericht selten.

Wer sich zu einer geschlechtsangleichenden Operation entschlossen hat, macht dies, weil das Leben mit dem unveränderten Körper nicht mehr möglich ist – nicht aus einer spontanen Laune heraus. Bereits dem ersten Termin beim Psychiater geht ein längerer innerer Prozess voraus. Ob ein Mensch dann bereit ist für diesen Schritt, gut informiert in die Operation einwilligt, dies abzuklären braucht unterschiedlich lange – in aller Regel aber deutlich weniger als zwei Jahre. Mehrere Jahre Wartezeit werden hingegen nicht selten zu einer Tortur, die einen normalen Alltag verunmöglichen kann.

Wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind die gesetzlichen Kriterien für die Kassenpflicht – Frau Schlumpf, die Klägerin, gibt ein eindrückliches Beispiel, dass diese Faktoren auch vor den zwei Jahren der Zwangsbegleitung erfüllt sein können.