Willkommen!

Der Verein Transgender Network Switzerland (TGNS) ist die Schweizer Organisation von und für Transmenschen.

Wir setzen uns auf nationaler Ebene für die Interessen und Vernetzung von Transmenschen ein, hauptsächlich zur Verbesserung ihrer sozialen und rechtlichen Situation und der medizinischen Versorgung. » mehr

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Weltweites Forschungsprojekt zeigt Situation in 58 Ländern

Transrespect versus Transphobia Worldwide (TvT), das Forschungsprojekt von Transgender Europe, präsentiert die Daten einer weltweiten Untersuchung der Situation von Transmenschen in Bezug auf Recht und Gesundheitsversorgung. Erfasst sind 9 Staaten Afrikas, 13 Asiens, 9 Zentral- und Südamerikas, 18 Europas und 9 Ozeaniens. Eine solche Datenmenge wurde bisher noch nie erhoben. Für die Schweiz arbeiteten die Forschenden von TvT mit TGNS zusammen.

Die Resultate in Englisch: www.transrespect-transphobia.org

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Altdorfer Empfehlungen

Die von Dr. Horst-Jörg Haupt vom Sozialpsychiatrischen Dienst Uri jüngst vorgelegten Guidelines für die professionelle Begleitung, Beratung und Behandlung von Transmenschen gehen, im Gegensatz etwa zu anderen Standards, davon aus, dass Trans-Sein keine Krankheit ist (vgl. etwa ICD 10, DM IV, F64), sondern eine gesunde Normvariante geschlechtlicher Identität.

Die Altdorfer Empfehlungen orientieren sich am medizinischen State of the Art und dem aktuellsten Menschenrechtsdiskurs. Ihr Ziel liegt darin, die Risiken beim Entfaltungsprozess von Transmenschen zu minimieren, deren Ressourcen zu aktivieren und Gesundheitspotentiale optimal zu unterstützen.

Das traditionelle Modell einseitiger Begutachtung und „Therapie“ durch die Mediziner und die damit verbundene Abhängigkeit von deren Urteil soll abgelöst werden durch ein professionelles Case Management. Dieses soll sich primär an den Bedürfnissen und Ressourcen der Klient_innen orientieren. Diese sind somit nicht mehr zu begutachtende Objekte, sondern partizipierende, selbstbestimmte Menschen.

Altorfer Empfehlungen (Transsexualität – Grundlegende neurowissenschaftlich-medizinische, menschenrechtskonforme Posiotionsbestimmungen und daraus abzuleitende Empfehlungen für die Begleitung, Betreuung und Therapie transsexueller Menschen von Dr. med. univ. Dr. phil. Horst-Jörg Haupt)


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Page one – Lernpartnerschaft für Trans*

„Page One“, so heisst die neue EU-geförderte Lernpartnerschaft von TGNS mit Trans*-Projekten aus Grossbritannien, Irland, Italien und Berlin. Gemeinsam mit TransMedia Watch (www.transmediawatch.org), Transgender Equality Network Ireland (www.teni.ie), Movimento Identità Transessuale (www.mit-italia.it) und TransInterQueer Berlin (www.transinterqueer.org) arbeitet TGNS zwei Jahre an Strategien, über Trans* angemessen in den Medien zu sehen, hören, lesen – die Projekte teilen Beispiele guter Praxis (z. B. der TGNS-Sprachguide für Journalist_innen, siehe unter Medien, organisieren Workshops, öffentliche Veranstaltungen mit lokalen Medienvertreter_innen, testen Watchdog-Verfahren etc. Zum Abschluss des Projekts entsteht eine online erhältliche Broschüre mit Tipps und Tricks, die europaweit nutzbar sein soll: was tun in Fällen transphober Berichterstattung, wie Netzwerke zu_von Trans* in den Medien bilden, wie gute PR in eigener Sache machen usw.


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Neuer Entscheid zur Vornamensänderung in Bern

In einem sehr zu begrüssenden Entscheid vom 13. Oktober 2011 hat die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern die Praxis zur Vornamensänderung deutlich verbessert. Die praktisch wichtigsten Aussagen:

- Trans muss fachärztlich diagnostiziert worden sein. In Betracht gezogen wird aber auch, ob das Trans-Sein nicht auch genügend nachgewiesen sein könnte, wenn die Person beispielsweise schon sehr lange entsprechend ihrer Geschlechtsidentität lebt.

- Aus dieser Diagnose könne bereits geschlossen werden, dass die Person dauerhaft trans sei, dass sich dies so gut wie sicher nicht mehr ändern werde in Zukunft. Die Dauerhaftigkeit zeige sich auch an den gesamten Umständen, nämlich dass ein Transmensch sich bereits viele Jahre mit seiner Geschlechtsidentität auseinander gesetzt habe, bevor ein Coming-out gewagt und eine Namensänderung beantragt werde.

- Und so kommt die Direktion zu dem erfreulichen Beschluss, dass es nicht nötig sei, „eine bestimmte Dauer der gelebten Transsexualität vorzuschreiben.“ Das heisst, man muss nicht mehr nachweisen, dass man bereits seit drei Jahren als (Trans-)frau, respektive (Trans-)mann lebt.

- Eine zwingende Hormonbehandlung zu verlangen, wird in dem Entscheid zudem explizit als „schwerer Eingriff in die Grundrechte“ taxiert, für den das Recht keine Grundlage kennt.

Bravo Bern!

(der Entscheid ist rechtskräftig)

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Lass uns Freunde sein

TGNS ist nun auch auf Facebook: Tgns Switzerland.

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Standards of Care 7 veröffentlicht

Am 25. September 2011 veröffentlichte die World Professional Association for Transgender Health (WPATH) die siebte Ausgabe ihrer Standards zur medizinischen Begleitung von Transmenschen. Wichtige Neuerungen sind:

Jegliche Ansätze, Trans wegtherapieren zu wollen, werden als unethisch abgelehnt.

Psychotherapie ist keine zwingende Voraussetzung mehr für die Abgabe von Hormonen und für Operationen. Gestrichen ist auch der Alltagstest.

Bisher stand im Zentrum, wie sich Transmenschen gegenüber den Medizinern zu beweisen haben, um die notwendige Behandlung zu bekommen. Nun zählt, was die Fachleute für ihre Klient_innen am besten tun können, was der einzelne Transmensch braucht für seine Gesundheit insgesamt.

Grundsätzlich gehen die Standards of Care 7 nicht mehr davon aus, dass Trans für sich eine Krankheit ist und anerkennen, dass es auch Transmenschen gibt, die ohne medizinische Betreuung glücklich sind. Im Vordergrund steht der einzelne Transmensch mit seinen individuellen Bedürfnissen.

Die neuen Standards anerkennen Geschlechtsidentitäten ausserhalb von absolut Mann oder absolut Frau.

Hervorgehoben wird, dass für die Gesundheit nicht nur die medizinische Versorgung wichtig ist, sondern auch eine Gesellschaft ohne Diskriminierung und Vorurteile, die Toleranz und ein positives Bild vermittelt.

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Berner Regierung nahm Stellung zu Vornamensänderung

Im Parlament des Kantons Bern, dem Grossrat, reichten zwei Grossrätinnen am 7.9.2011 eine Interpellation ein, in der sie insbesondere wissen wollen, ob die Regierung das Verfahren im Interesse der Transmenschen als praktikabel und zeitgemäss erachte und welche Möglichkeiten der Vereinfachung es gäbe. Beanstandet wird vor allem die mehrjährige Frist, während der eine Person bereits geoutet leben muss. Der Regierungsrat hat in seiner Beantwortung vom 16.11.2011 für die Namensänderung bei Trans* eine gewisse Kontinuität und eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden der Transperson zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern werde, was sich unter anderem aus der Dauer der gelebten Trans* ergeben könne, als Anforderungen festgehalten (siehe dazu Entscheid vom 13.10.2011). Im Weiteren weist der Berner Regierungsrat auf die am 30.9.2011 durch eine Änderung des ZGB beschlossene Vereinfachung eines Namenswechsels hin, wonach neu eine Namensänderung bereits bei Vorliegen von achtenswerten Gründen bewilligt werden könne, während das heutige strengere Erfordernis von wichtigen Gründen fallengelassen worden sei. Damit würden auch Vornamensänderungen von Transmenschen erleichtert.

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Verbesserung der Vornamensänderung in Zürich

Die Vornamensänderung ohne Personenstandsänderung hat im Kanton Zürich eine Neuregelung erfahren. Bis anhin konnte der neue Name nur als Zweitname hinzugenommen werden, während der bisherige Name bestehen blieb. Eine Transfrau hiess also auch nach der Vornamensänderung beispielsweise Franz Sara Meier. Auf Bitten von TGNS ist diese Regelung nun fallengelassen worden. Das heisst, neu wird bei einer Namensänderung der gewünschte Name der alleinige offizielle Vorname und ersetzt den alten ganz (also Sara Meier). Damit der Antrag gutgeheissen wird, braucht es eine Bestätigung eines Mediziners, dass man trans ist, und es muss eine Hormontherapie begonnen worden sein.

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Gleichstellungsgesetz gilt auch für Transmenschen

Aufgrund von Diskriminierungen am Arbeitsplatz hat eine Transfrau im Kanton Zürich im Juni 2011 die Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz angerufen und Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht. Die Behörde befand sich zuständig und es kam zu einem Schlichtungsverfahren mit anschliessender Schlichtungsvereinbarung. Die Transfrau kann den weiblichen Vornamen am Arbeitsplatz zukünftig vollumfänglich benutzen, mittels einem Mediationsverfahren soll den Diskriminerungen Einhalt geboten werden und während des ganzen Verfahrens plus weiteren sechs Monaten geniesst sie vollen Kündigungsschutz. Dieser korrekte Entscheid der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes auf Transmenschen ist von Bedeutung für die Schlichtungsbehörden, welche in allen Kantonen existieren.

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